Haftgrund Vergewaltigung, so lautet der Haftbefehl des Amtsgericht gegen einen Bürger aus Niederbayern. Seine Ehefrau hatte ihn angezeigt. Der Beschuldigte, ein Kosovo-Albaner, lebt schon lange in Deutschland. Seine Frau hatte er erst vor Kurzem im Kosovo geheiratet. Danach habe er sie nach Deutschland geholt. Kaum war sie bei ihm in seiner Wohnung in Niederbayern eingezogen gingen die Probleme los. Das Paar verstand sich wohl überhaupt nicht. Am Ende der Beziehung Mitte letzten Jahres stand ihre Anzeige wegen Vergewaltigung in der Ehe.
Haftgrund Vergewaltigung, hieß es daraufhin beim Haftrichter am Amtsgericht.
Der Ermittlungsrichter erließ also sofort einen Haftbefehl gegen den Ehemann. Der sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der dringende Tatverdacht ist Voraussetzung für jeden Haftbefehl. Er ergibt sich aus der Anzeige der Ehefrau. Die war soeben erneut ermittlungsrichterlich vernommen worden. Bei dieser Vernehmung hatte sie die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Mann wiederholt und damit ihre vorangegangenen Aussagen bei der Polizei wiederholt.
Nach Angaben der Frau war sie seit ihrem Einzug in die Wohnung ihres Mannes unentwegt vergewaltigt worden.
Es handelt sich damit um eine Vielzahl von Einzeltaten, die dem Mann zur Last gelegt werden. Das Tatopfer gab an, von dem Mann in der Wohnung eingesperrt worden zu sein. Er habe ihr jeglichen Kontakt zu anderen Menschen verboten. Nach ihren Schilderungen hatte sie ein radikal-muslimisches Eheleben in Deutschland führen müssen ohne eigene Rechte. Sie habe nicht die Möglichkeit gehabt, sich an andere Frauen zu wenden, um Hilfe zu erhalten.
Der Beschuldigte bestreitet die Angaben der Frau.
Den Haftgrund Vergewaltigung kann er nicht akzeptieren. Er habe sie nicht vergewaltigt und im Übrigen sei sie jeden Tag arbeiten gegangen. Sie habe durchaus eigene Kontakte zu anderen Menschen gehabt. Auch außerhalb der Arbeit. Sie hätte jede Menge Möglichkeiten gehabt, sich an andere Menschen um Hilfe zu wenden. Gerade und auch an ihrer Arbeitsstelle. Sie belaste ihn nur deshalb, um ihn loszuwerden. Er sei nur das Mittel zum Zweck gewesen, um nach Deutschland ziehen zu können. Die Anzeige habe nur den Zweck, jetzt hier bleiben zu können, vor allem auch noch nach der Scheidung.
Bis zur Anklage bleibt es wohl beim Haftgrund Vergewaltigung und damit beim Haftbefehl.
Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und sollte der Ehemann dann verurteilt werden droht dem Mann eine mehrjährige Haftstrafe. Jede einzelne Tat würde dann mit einer Einzelstrafe von 4 oder mehr Jahren betraft werden. Die dann hieraus zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe würde auf mehrere Jahre lauten. Die Verteidigung wird sich darauf konzentrieren, die Stimmigkeit der Aussagen der Frau genau zu überprüfen.