Nach Medienberichten (siehe die Süddeutsche vom Montag, den 20.07.15) hatte die unerwartete Absage des Konzerts von Snoop Dogg am letzten Freitag die Besucher ziemlich auf die Palme gebracht. Man kann das verstehen: DIe Leute haben für gar nicht so wenig Geld Karten gekauft und ihren kostbaren Freitagabend geopfert, nur um dann zunächst ewig hingehalten zu werden und am späten Abend schließlich eine Absage zu kassieren! Der muß wohl erst noch geboren werden, der sich über so etwas nicht ärgert! Nach Berichten in den Medien soll der Veranstalter Marco Sansone Anzeige gegen den Rapper erstattet haben. Dies erstaunt noch mehr als die Absage selbst und sieht stark nach einer Flucht nach vorne aus: Wie zu hören war waren es nämlich alleine finanzielle Gründe, warum Snoop Dogg nicht erschienen war. Der Vertragsbruch, – so die aktuelle Informationslage, – hatte also wohl auf Seiten des Veranstalters stattgefunden und nicht bei Snoop Dogg, da der Veranstalter das vereinbarte Honorar nicht pünktlich und/oder nicht in der vereinbarten Form gezahlt haben soll. Damit bietet sich für die Besucher, – die in Höhe des Eintrittsgeldes geschädigt sind, – die Option, den Veranstalter wegen Betruges anzuzeigen, da der Veranstalter die Vermögensschädigung seiner Kunden in Höhe des Eintritts (jedenfalls nach der aktuellen Informationslage) zumindest billigend in Kauf genommen hatte: Das wäre nicht anders als Betrug zu werten.
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