Das Angebot auf Facebook klang doch zu gut für die 26-jährige Britin. Hotels überall in Europa, auch in Deutschland, zum halben Preis. Die Londonerin schlug zu und buchte einen 5-Tagestrip nach Deutschland für sie und ihre 3 Freundinnen zum Preis von gerade einmal 320 britische Pfund. Ein Schnäppchen! Als der Vermittler den Preis forderte zahlte sie sofort. Und als sie mit ihren 3 Freundinnen in den beiden Hotels ankamen klappte auch alles und sie hatten einen guten Aufenthalt.
Das böse Erwachen kam später.
Als sie im Jahr darauf von einem anderen Städtetrip nach Berlin zurück kehren wollte nach London wurde sie von der Polizei aufgehalten. Ihre Personalien wurden gecheckt und sie wurde befragt. Es gebe eine Anzeige gegen sie, die den Hotelaufenthalt im Jahr zuvor betreffe.
Der Vorwurf lautete auf Kreditkartenbetrug im Internet.
Folgendes war passiert: Eine Münchnerin hatte Anzeige gegen sie erstattet wegen betrügerischem Gebrauch ihrer gestohlenen Kreditkarte! Die Engländerin war sich keiner Schuld bewußt und wies die Vorwürfe weit von sich. Sie ging davon aus, dass das alles ein großes Missverständnis war. Sie hatte ja alles pünktlich an den Vermittler überwiesen und mit Kreditkarten in diesem Zusammenhang nix zu tun. Der Ärger ging jedoch weiter, aufgeklärt hatte sich gar nichts!
Einige Monate später lag ein Strafbefehl des Münchner Amtsgerichts in der Post.
Die Britin konnte es nicht fassen: Ihr wurde nun auch von der Justiz vorgeworfen, eine gestohlene Kreditkarte missbraucht zu haben! Gleichzeitig wurde gegen sie eine Geldstrafe verhängt. Die Engländerin glaubte jedoch immer noch an einen Irrtum und legte zwar Einspruch ein, unternahm aber nichts weiter.
Erst als die Terminsladung des Amtsgerichts München bei ihr eintraf wurde sie aktiv.
Zusammen mit ihrem Cousin, der in München lebt, fing sie an zu recherchieren. Sie forschte nach, wer hinter dem Facebook-Profil stand, bei dem sie gebucht hatte. Ein Riesen-Zufall kam ihr zu Hilfe. Es zeigte sich nämlich, dass ihr Bruder das Gesicht schon mal irgendwo gesehen hatte. Und tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich bei dem Hotelvermittler ebenfalls um einen Londoner handelte, den ihr Bruder flüchtig kannte.
Der eigentliche Missetäter gab sofort alles zu. als man ihn sich vorknöpfte.
Der Brite hatte in der Tat eine gestohlene Kreditkarte verwendet zur Buchung der Hotels, die er auf Facebook anbot. So war auch der günstige Preis zu erklären. Er zeigte sich sofort bereit dazu, ein notarielles Geständnis zu unterschreiben. Dies konnte nun in München vorgelegt werden. Die Terminierung der Hauptverhandlung wurde daraufhin aufgehoben.
Der Brite hat sich wegen Kreditkartenbetrug im Internet strafbar gemacht und braucht nun seinerseits einen Strafverteidiger.
Das Strafverfahren gegen die Londonerin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) dagegen wird nun eingestellt werden. Sie hat aber nun zusätzlich zu dem Ärger auch jede Menge Kosten gehabt, die der eigentliche Straftäter aber natürlich tragen muß. Ihn wird also zusätzlich auch noch eine Schadensersatzklage treffen.