Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es für den jungen Mann endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!
Nach einer heftigen Auseinandersetzung mit Ladendetektiven hatte der Ermittlungsrichter Haftbefehl erlassen.
Der junge Mann hatte sich mit einem Bekannten in der Münchner Innenstadt in ein großes Bekleidungsgeschäft begeben. Die Beiden wollten etwas trinken, in diesem Laden gab es Getränke umsonst. Die Beiden blieben dann an einem Stand für Sonnenbrillen in der Herrenabteilung hängen und sahen sich Brillen an.
Als die jungen Männer sich zum Ausgang begaben ging der Ärger los.
Der Begleiter hatte sich eine der Sonnenbrillen in die Jackentasche geschoben, als sich der junge Mann gerade umgedreht hatte. Die Ladendetektive hatten sie wohl im Auge gehabt und auch Videoaufzeichnungen angefertigt. Als sie sich der Ausgangstüre näherten wurden sie gestellt. Es ging sofort eine wüste Schlägerei los. Dem Begleiter, der die Brille in der Tasche hatte, gelang es zu fliehen, da ein Passant eingriff und ihm half. Der junge Mann wurde allerdings festgehalten und der Polizei übergeben.
Es traf prompt den, der viele Vorstrafen hatte und sogar schon in Haft war.
Bei der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter war nicht lange gefackelt worden. Der Richter im Münchner Polizeipräsidium hatte keinen Zweifel aufkommen lassen, dass der junge Münchner für ihn schuldig war und in Haft gehört. Trotz seines jungen Alters von gerade einmal 23 Jahren war er schon mehrfach in Gefängnis gewesen und nur auf Bewährung draußen. Alle seine Beteuerungen, er habe nix geklaut, halfen nicht. Denn unter den gegebenen Umständen hatte es für den Richter keine Diskussion gegeben.
Dem jungen Beschuldigten wurde gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl zusammen mit dem flüchtigen Begleiter vorgeworfen.
Sein Begleiter hatte erfolgreich Land gewonnen, nur seine Jacke mit der gestohlenen Brille hatte er verloren. Die Ladendetektive hatten also nur einen der beiden Verdächtigen festhalten können. Der eigentliche Täter war aber weg! Dafür ging der in Haft, der mit einem Ladendiebstahl tatsächlich gar nichts zu tun hatte gehabt hatte.
Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es dann aber endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!
Erst die Ermittlungsrichterin in Stadelheim hatte 14 Tage später ein Einsehen mit dem jungen Beschuldigten und setzte den Hafbefehl gegen Auflagen außer Vollzug (Verteidiger RA Florian Schneider). Der Müchner muß sich aber nun weiter mit dem Vorwurf befassen, er habe gemeinschaftlich mit dem unbekannten flüchtigen Dieb eine Sonnenbrille zu klauen versucht! Besonders schwer wiegt angesichts seiner vielen Vorstrafen der Vorwurf des räuberischen Diebstahls. Denn das Thema Haft droht dadurch in der Verhandlung erneut zum Problem zu werden!