Therapieauflage bei Mißbrauch
Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München hatte am Mittwoch über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen einen einundzwanzigjährigen Metzgereiangestellten aus den neuen Bundesländern (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem vorgeworfen worden war, mit Jungs unter 14 Jahren gechattet zu haben und ihnen sexuelle Angebote gemacht zu haben. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alt war wurde die Sache nach dem Jugendgerichtsgesetz verhandelt. Ein realer sexueller Kontakt war dem Heranwachsenden nicht nachzuweisen und daher auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Weiterhin war dem Angeklagten aber vorgeworfen worden, kinderpornographisches Bilder und Videos auf seinen PC heruntergeladen und dann weitergereicht zu haben. Der Angeklagte war regelmäßig in Chatforen wie schueler.cc und Ähnlichem zugange gewesen und hatte bei dieser Gelegenheit die Jungs kennengelernt, denen er dann erotische Angbeote gemacht hatte.
Der Heranwachsende räumte zwar ein, schwul zu sein, gab aber an, bei dem Kontakt zu den Kindern habe es sich nur um eine vorübergehende Phase gehandelt. Gleichzeitig erklärtet er sich von Anfang an schon bei der Durchsuchung seiner Wohnung erklärt, sich in eine therapeutische Behandlung begeben zu wollen. Er wolle unbedingt eine Therapie machen, um seiner pädosexuellen Neigungen Herr zu werden.
Da der Angeklagte in keinster Weise vorbestraft war und die Tatvorwürfe unumwunden eingeräumt hatte und außerdem Einsicht in seine Therapiebedürftigkeit gezeigt hatte Verurteilte ihn das Amtsgericht München nur zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verbunden mit einer Therapieauflage für zweieinhalb Jahren verurteilt.