Tritte gegen den Kopf kein versuchter Mord
Die Jugendkammer am Landgericht Passau hatte im Juni 2010 gegen drei Heranwachsende langjährige Jugendstrafen nur wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt und nicht auf versuchten Mord erkannt.
Nach Berichten in der Presse hatten drei junge Männer am 6. Dezember letzten Jahres in der Passauer Altstadt grundlos Passanten angegriffen und ihre am Boden liegenden Opfer zusammengetreten. Wegen der Tritte gegen den Kopf eines Zweiundzwanzigjährigen, der seitdem ein künstliches Gebiß tragen muß, waren sie wegen versuchten Mordes vor der Jugendkammer am Landgericht Passau angeklagt worden. Das Landgericht konnte jedoch in den Tritten der Angeklagten gegen ihre Opfer keinen versuchten Mord erkennen, sondern verhängte Jugendstrafen von nur vier Jahren bzw. drei Monaten, fünf Jahren bzw. einem Jahr und sechs Monaten ?nur? wegen gefährlicher Körperverletzung, da ein Tötungsvorsatz nicht zu erkennen gewesen sei.
Nachvollziehbarerweise haben die drei Angeklagten das Urteil sofort angenommen. Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers stellen nach den aktuellen Urteilen anderer Jugendkammern und Schwurgerichte regelmäßig zumindest versuchten Totschlag dar, üblicherweise sogar versuchten Mord, sofern die Opfer überhaupt überleben. Die Urteile der 1. Jugendkammer am Landgericht München I in den Fällen der sogenannten ?U-Bahnschläger? oder im ?Brunner-Prozeß? zeigen dies. Für die drei Angeklagten also ein mehr als glückliches Urteil, das womöglich an einem anderen Landgericht nicht so günstig ausgefallen wäre!