Unerwartete Anklage wegen Körperverletzung
Ein etwa 30-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vorletzte Woche feststellen, daß er trotz intensiver eigener Bemühungen bei der Polizei um Aufklärung eines Irrtums keinen Glauben gefunden hatte, als er vor einem halben Jahr eine Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten und ausgiebig Angaben gemacht hatte. Statt einer Einstellung fand er nun eine Anklage des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung in seinem Briefkasten. Ihm wird vorgeworfen, vor knapp einem Jahr in einem Münchner Club einen Anderen mit zwei ineinander gesteckten Longdrinkgläsern ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Angeschuldigte war damals zusammen mit seinen Arbeitskollegen beim Feiern und hatte ziemlich viel getrunken. Als er seine Freundin von der Tanzfläche hatte abholen wollen hatte es neben ihm plötzlich einen heftigen Tumult zwischen ihm fremden Gästen gegeben. Unversehens war er festgehalten worden mit dem Ausruf, das ist der Täter!
Er hatte mit dieser ganzen Geschichte rein gar nichts zu tun und auch niemanden geschlagen. Deshalb hatte er dem Ganzen auch keinerlei Bedeutung beigemessen und war deshalb auch völlig unbefangen zur Polizei gegangen, als er eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte. Er hatte nicht den geringsten Gedanken an eine Aussageverweigerung oder gar die Einschaltung eines Anwaltes verschwendet, sondern umfangreich Angaben zu dem Abend gemacht, um aus seiner Sicht einen großen Irrtum aufzuklären.
Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings nicht ihm, sondern der Aussage des damaligen Ausrufers, er sei der Täter, Glauben geschenkt und ihn deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er hat sich deshalb endlich einen Verteidiger genommen (RA Florian Schneider), um sich nun in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München mit dem Vorwurf auseinanderzusetzen, er sei derjenige, der einen anderen Gast mit Longdrinkgläsern geschlagen habe. Die unvoreingenommene Aussage vor der Polizei kann sich dann als ein entscheidender Fehler herausstellen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung.