Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht
Eine Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht ist durchaus erfolgversprechend. Entscheidend für Erfolg oder Misserfolg ist in der Regel, ob der Beschuldigte bzw. Tatverdächtige Angaben bei der Polizei gemacht hat oder nicht.
Denn auch in einer solchen Causa ist es wieder äußerst wichtig, keine Angaben bei der Polizei zu machen.
Weil erfolgsentscheidend in der Strafsache. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen gegenüber den Strafverfolgern. Und von diesem Recht sollte er unbedingt Gebrauch machen! Die entscheidenden Fehler im Strafverfahren macht deshalb oft der Beschuldigte selbst. Macht er in seiner Aufregung Angaben bei der Polizei ist sein Strafverfahren oft ganz früh schon verloren.
Eine erfolgreiche Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht steht und fällt damit, dass so bald als möglich ein Strafverteidiger eingeschaltet wird.
Gerade in den Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht steht und fällt der Erfolg der Polizei mit einer Aussage des Beschuldigten. Es wird also sicherlich Druck ausgeübt auf den Tatverdächtigen. Übermannt den sein Rededrang und vor allem sein Drang, sich zu rechtfertigen, hat die Polizei gewonnen. Ihr reicht es oft schon aus, wenn der Beschuldigte ein paar unüberlegte Sätze von sich gibt. Am Ende wird alles verwendet. Leider meist gegen den Beschuldigten.
Ein Verteidiger organisiert sich zuerst die Ermittlungsakte und wird dann nach Abschluss der Ermittlungen zusammen mit seinem Mandanten eine Verteidigungsschrift an die StA verfassen.
Hat es der Beschuldigte geschafft, dem Drängen der Polizei nicht nachzugeben und zuerst mal einen Verteidiger zu beauftragen, hat er die Chance, sich zusammen mit seinem Anwalt direkt gegenüber der Staatsanwaltschaft zu äußern. Und damit sich auch zunächst mal mit einem Anwalt zu beraten.
Die gemeinsame Lektüre der Ermittlungsakte kommt aber gerade bei einer Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht zuerst und bildet die Grundlage für die Verteidigungsschrift.
Es macht nämlich keinen Sinn, sich ohne genaue Kenntnis der Akte über eine Aussage zum Tatvorwurf und eine Stellungnahme zu den Ermittlungen zu unterhalten. Erst Anwalt und Mandant die Beweislage genau kennen läßt sich eine gute Verteidigungslinie entwerfen. Und dann stellt sich auch der Erfolg ein.